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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluß
Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen
unseres Kunden bedürfen unserer Zustimmung. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für
die gesamten zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden unabhängig davon, ob bei
Abschluß des Einzelvertrages nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich
ist die jeweils aktuelle Fassung. Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend. Ein Vertrag kommt
erst zustande, wenn die Bestellung von uns schriftlich bestätigt oder die Lieferung ohne gesonderte
Bestätigung ausgeführt wurde.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer und Urheberrechtsabgabe nicht ein.
Soweit nicht anders vereinbart sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware
und der Rechnung netto zahlbar.
Wir sind berechtigt, ab der 2. Mahnung jeweils 5 Euro Aufwendungsersatz zu berechnen. Bei
Zahlungsverzug eines Kunden beträgt der betreffende Zinssatz 5 % über dem jeweiligen Basis-
zinssatz. Das Recht von uns , im Fall des Zahlungsverzuges weitergehende Rechte geltend zu
machen bleibt hiervon unberührt.
Entstehen nach Vertragsabschluß ernsthafte oder erhebliche Bedenken gegen die Zahlungs-
unfähigkeit und/oder -bereitschaft, so darf der Verkäufer seine Leistung verweigern, bis die
Zahlung erfolgt oder für sie Sicherheit erbracht ist.
Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung aufrechnen. Bei Inzahlungnahmen von Waren bleibt der Kunde
zur Zahlung des verrechneten Betrages verpflichtet, wenn es nicht sein uneingeschränktes
Eigentum ist oder Dritte auf diese Ware Ansprüche geltend machen können.
Lieferung
Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wenn sich unsere
Lieferung durch eine unzureichende Selbstbelieferung um mehr als einen Monat verzögert,
kann der Vertragspartner von den davon betroffenen Aufträgen mit einer Ankündigungsfrist
von 14 Tagen zurücktreten.
Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich. Verbindlich vereinbarte Liefertermine
oder –fristen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Die Sach- und Preisgefahr geht bereits mit
der Übergabe unserer Erzeugnisse an den Frachtführer auf den Kunden über ,selbst wenn
der Frachtführer von uns ist. Ist der Kunde Verbraucher geht die Sach- und Preisgefahr erst
mit der Lieferung auf den Kunden über. Schadensersatz wegen Fehlversendung bleibt aus-
geschlossen.
Untersuchungspflicht / Rechte des Kunden bei Mängeln
Die Beseitigung von Mängeln erfolgt nach unserer Wahl durch Nacherfüllung – auch mehrfach –
oder gegen Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Ist der Kunde kein Verbraucher, hat er die
gelieferten Waren nach Lieferung unverzüglich zu untersuchen und uns dabei erkannte Mängel
unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen.
Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, sind bei uns unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Die Verwendung von Ersatzteilen, Verschleißteilen und Verbrauchsmaterial, die nicht den Her-
stellernormen oder Spezifikationen des Herstellers entsprechen, sowie das unterlassen von
notwendigen bzw. turnusmässigen Inspektionen und Wartungen durch uns oder einen vom
Hersteller autorisierter Fachkraft kann zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen führen.
Wenn es sich bei unserem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, beträgt die Ver-
jährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Waren ein Jahr,
ist der Kunde Verbraucher, beträgt die betreffende Verjährungsfrist 2 Jahre. Die Verjährungsfrist
beginnt mit dem Zeitpunkt der Ablieferung der Ware. Für gebrauchte Waren wird keine Gewähr-
leistung übernommen, es sei den der Kunde ist ein Verbraucher, dann beträgt die betreffende
Verjährungsfrist ein Jahr.
Übernimmt ein Hersteller oder sonstiger Dritter eine eigene Gewährleistung oder Garantie wird
hierdurch unsere Gewährleistungspflicht in keinem Fall erweitert. Hieraus resultierende Ansprüche
sind gegenüber dem Hersteller bzw. sonstigem Dritten geltend zu machen.
Haftung
Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten haften wir – auch für unsere
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit,
und zwar jedenfalls nur bis zur Höhe des Netto-Rechnungsbetrages.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen
aus den Geschäftsbeziehungen des Kunden oder dessen Firmenverbundes mit uns vor. Der
Kunde hat die in unserem Eigentum stehenden Erzeugnisse (Vorbehaltsware) als Verwahrer
für uns mit kaufmännischer Sorgfalt zu besitzen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware
auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern.
Der Kunde tritt seine Ansprüche aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und andere Ansprüche
wegen des Untergangs oder der Verschlechterung der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab.
Eine Sicherungsübereigung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist dem Kunden untersagt;
eine Veräußerung ist nur im ordentlichen Geschäftsverkehr gestattet.
Die Forderungen des Kunden bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden jetzt schon an
uns abgetreten. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus den Weiterverkäufen zu unseren
Gunsten ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Einziehung der Forderungen selbst vorzunehmen.
Auf unsere Anforderung hin ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung gegenüber seine Kunden offen-
zulegen bzw. sind wir berechtigt, dem betroffenen Kunden unseres Kunden die Abtretung offenzulegen,
Der Kunde ist verpflichtet, uns die dafür notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen bzw. Abtretung der Herausgabe-
ansprüche des Kunden gegenüber seinem oder seinen Kunden zu verlangen. In der Zurücknahme
bzw. in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn es
sich nicht um einen Verbraucher handelt.
Bestimmungen für Wiederverkäufer
Wiederverkäufer verpflichten sich zur Einhaltung der von uns auferlegten Gebietsgrenzen und
haften für alle Verstöße mit allen sich daraus ergebenden Folgen.
Sonstige Bestimmungen
Erfüllungsort ist D-88677 Markdorf. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Übelingen für den Fall,
das der Kunde kein Verbraucher ist. Die Gültigkeit Deutschen Recht ist vereinbart.Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wir die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen Dadurch nicht berührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Firma Kuttruff IT Solutions GmbH Planckstraße 5 88677 Markdorf